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225_1948 AT

225. Verordnung: Bestimmung des Zeitpunktes des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11, Abs. (1), des 2. Verstaatlichungsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 225. Verordnung: Bestimmung des Zeitpunktes des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11, Abs. (1), des 2. Verstaatlichungsgesetzes.

Auf Grund des § 11, Abs. (2), und des § 14

des Bundesgesetzes vom 26. März 1947, B. G. Bl.

Nr. 81, über die Verstaatlichung der Elektrizitätswirtschaft

(2. Verstaatlichungsgesetz) wird verordnet

Die Bestimmungen des § 11, Abs. (1), des 2. Verstaatlichungsgesetzes

sind für die NEWAG,

Niederösterreichische Elektrizitätswerke Aktiengesellschaft,

Wien, am 5. Juli 1948 außer Kraft

getreten.

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