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224_1989 AT

224. Verordnung: Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 224. Verordnung: Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung

Auf Grund des § 41 Abs. 2, des § 69 Abs. 2, des

§ 98 Abs. 3 und des § 106 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 327/1988,

sowie auf Grund des § 13 Abs. 2 des Land- und

forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl.

Nr. 175/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 328/1988, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

verordnet

Die Universitätsberechtigungsverordnung, BGBl.

Nr. 510/1988, wird wie folgt geändert

1. Im § 4 Abs. 1 lit. c entfällt in der Spalte „Studienrichtung"

die Zeile „Telematik (Studienversuch)".

2. Im § 4 wird folgender Abs. 4 angefügt

„(4) Die Zusatzprüfung aus Griechisch nach

Abs. 1 lit. b entfällt, wenn der Schüler Griechisch

nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im

Ausmaß von mindestens zwölf Wochenstunden

erfolgreich als Freigegenstand besucht hat."

3. Im § 5 Abs. 1 entfallen in der Spalte „Studienrichtung

(Studienzweig)" die Zeilen „Philosophische

Studienrichtung an den Katholisch-theologischen

Fakultäten".

4. Im § 6 entfällt die Absatzbezeichnung „(1)".

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