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224_1988 AT

224. Kundmachung: Aufhebung des § 4 Abs. 2 des Gewerbesteuergesesetzes 1953 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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BGBlPdf 224. Kundmachung: Aufhebung des § 4 Abs. 2 des Gewerbesteuergesesetzes 1953 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 5. März 1988, G 248/87-6, dem Bundeskanzler

zugestellt am 20. April 1988, § 4 Abs. 2 des

Gewerbesteuergesetzes 1953, BGBl. Nr. 2/1954,

als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

31. Dezember 1988 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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