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224_1975 AT

224. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Unterpremstätten, Zettling, Wundschuh, Weitendorf, Hengsberg, Lang, Lebring-Sankt Margarethen und Gralla

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 224. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Unterpremstätten, Zettling, Wundschuh, Weitendorf, Hengsberg, Lang, Lebring-Sankt Margarethen und Gralla

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn

wird im Bereich der Gemeinden Unterpremstätten,

Zettling, Wundschuh, Weitendorf, Hengsberg,

Lang, Lebring-Sankt Margarethen und

Gralla wie folgt bestimmt

Die zum Teil bereits fertiggestellte Trasse beginnt

an der Gemeindegrenze zwischen Pirka und

Unterpremstätten bei Projekts-km 2,810 und

führt in südlicher Richtung zur Anschlußstelle

Thalerhof (Projekts-km 6,500) im Gemeindegebiet

von Zettling. In weiterer Folge berührt

die Trasse die Gebiete der Gemeinden Wundschuh,

Weitendorf, wo bei Projekts-km 14,700

die Anschlußstelle Wildon vorgesehen ist, sowie

Hengsberg, Lebring-Sankt Margarethen und

Gralla mit der Anschlußstelle Leibnitz (Projekts-

km 27,200). Die Trasse endet nordöstlich von

Leibnitz bei Projekts-km 27,600.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

und bei den Gemeinden Unterpremstätten,

Zettling, Wundschuh, Weitendorf,

Hengsberg, Lang, Lebring-Sankt Margarethen

und Gralla aufliegenden Planunterlagen (Maßstab

1:1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf

vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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