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224_1965 AT

224. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einer Gemeinde des Bundeslandes Niederösterreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 224. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einer Gemeinde des Bundeslandes Niederösterreich

Auf Grund des § 1 a des Bundesangestellten-

Krankenversicherungsgesetzes 1937, BGBl.

Nr. 94, in der Fassung des § 487 Abs. 1 des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes, BGBl.

Nr. 189/1955, wird verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. August 1965 werden

die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Ortsgemeinde

Kasten bei Böheimkirchen,

Politischer Bezirk St. Pölten, auf die die Gemeindebeamtendienstordnung

1960, LGBl, für

das Land Niederösterreich Nr. 233, Anwendung

findet, in die Krankenversicherung der Bundesangestellten

bei der Krankenversicherungsanstalt

der Bundesangestellten einbezogen.

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