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224_1961 AT

224. Kundmachung: Beitritt Australiens und Finnlands zum Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 224. Kundmachung: Beitritt Australiens und Finnlands zum Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.

Dem Abkommen über die Errichtung eines

Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete

des Zollwesens, BGBl. Nr. 165/1955, sind einer

Mitteilung der Belgischen Botschaft in Wien zufolge

seit der Kundmachung, BGBl. Nr. 93/1961,

Australien und Finnland beigetreten.

Australien hat anläßlich seines Beitrittes folgende

Vorbehalte erklärt

„a) Bezüglich Artikel VI Abschnitt 17 lit. b

des Anhangs zum Abkommen ist die Regierung

von Australien in Übereinstimmung

mit ihrer üblichen Praxis nicht in der

Lage, Beamte des Rates, die im Sinne der

australischen Einkommensteuergesetzgebung

ihren Wohnsitz in Australien haben,

hinsichtlich der ihnen vom Rat bezahlten

Vergütungen und Entlohnungen von der

Steuerpflicht auszunehmen;

b) Die Regierung Australiens ist nach der derzeitigen

australischen Rechtslage nicht in

der Lage, eine Reihe von Bestimmungen

der Artikel III, V, VI und VII des Anhangs

zur Konvention durchzuführen; im

genaueren diejenigen Bestimmungen, die

sich auf die Befreiung von der Jurisdiktion

beziehen."

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