223_2001
AT
223. Verordnung: Festsetzung des Grundbetrages im Auslandseinsatzpräsenzdienst
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 223. Verordnung: Festsetzung des Grundbetrages im Auslandseinsatzpräsenzdienst
2001_223_2 223. Verordnung: Festsetzung des Grundbetrages im Auslandseinsatzpräsenzdienst
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Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Auslandseinsatzgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 55/2001, wird verordnet
§ 1. (1) Die Höhe des für einen Kalendermonat gebührenden Grundbetrages wird durch einen
Hundertsatz des Gehaltes der Militärpersonen nach dem Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, wie folgt
festgesetzt
(2) Für Anspruchsberechtigte mit einem anders festgesetzten Dienstgrad gilt der Ansatz für den
gleichwertigen Dienstgrad.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.