Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
223_2001 AT

223. Verordnung: Festsetzung des Grundbetrages im Auslandseinsatzpräsenzdienst

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 223. Verordnung: Festsetzung des Grundbetrages im Auslandseinsatzpräsenzdienst

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Auslandseinsatzgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 55/2001, wird verordnet

§ 1. (1) Die Höhe des für einen Kalendermonat gebührenden Grundbetrages wird durch einen

Hundertsatz des Gehaltes der Militärpersonen nach dem Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, wie folgt

festgesetzt

(2) Für Anspruchsberechtigte mit einem anders festgesetzten Dienstgrad gilt der Ansatz für den

gleichwertigen Dienstgrad.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →