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223_1998 AT

223. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Erzeugerorganisationen für Fischereierzeugnisse

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 223. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Erzeugerorganisationen für Fischereierzeugnisse

Auf Grund der §§ 96 Abs. 1 und 99 Abs. 1 Z 15 des Marktordnungsgesetzes 1985 (MOG), BGBl.

Nr. 210, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1995, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Anerkennung von

Erzeugerorganisationen für Fischereierzeugnisse, BGBl. Nr. 455/1995, wird wie folgt geändert

§ 3 Abs. 1 Z 2 lautet

„2. mindestens 25% des Gewichts der österreichischen Gesamtproduktion der Art oder der Gruppe

von Arten, für die die Anerkennung beantragt wird, absetzt,“

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