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223_1995 AT

223. Verordnung: 88. Änderung der Arzneitaxe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 223. Verordnung: 88. Änderung der Arzneitaxe

Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. Nr. 96/1993 und BGBl. Nr. 1105/1994, wird verordnet

Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl. Nr 128, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 1012/1994, wird wie folgt geändert

1. Dem § 11 wird folgender Abs. 7 angefügt

„(7) Die Anlage B in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 223/1995 tritt mit 1.April 1995 in Kraft."

2. In Anlage B werden die Preisansätze der nachstehend angeführten Arzneimittel und Gefäße wie folgt festgesetzt

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