Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
223_1990 AT

223. Verordnung: Änderung der Verordnung über Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der Bundeskellereiinspektion

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 223. Verordnung: Änderung der Verordnung über Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der Bundeskellereiinspektion

Auf Grund des § 37 Abs. 4 des Weingesetzes

1975, BGBl. Nr. 444, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 298/1988 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft vom 21. Juni 1988 über

Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der Bundeskellereiinspektion,

BGBl. Nr. 349/1988, in der

Fassung BGBl. Nr. 315/1989 wird geändert wie

folgt

In § 2 lautet Z 7

„7. für das Weinaufsichtsgebiet 11 eine Außenstelle

mit dem Sitz in Innsbruck;"

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →