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223_1988 AT

223. Verordnung: Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Integrationsabkommen (4. IDG-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 223. Verordnung: Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Integrationsabkommen (4. IDG-Verordnung — 4. IDG-V)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Integrations-Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 623/1987, wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet

Artikel I

Der Unterabschnitt 1.A. des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen

Wirtschaftsgemeinschaft über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse,

BGBl. Nr. 563/1987, lautet

Artikel II

Diese Verordnung ist ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zolltarifgesetzes 1988, BGBl. Nr. 155/

1987, anzuwenden.

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung der sie betreffenden völkerrechtlichen Vereinbarung außer

Kraft.

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