223. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes
1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 21. März 1986,
BGBl. Nr. 180, über die Festlegung von Warenkontingenten
in der Einfuhr in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 196/1986 wird wie folgt geändert
§ 1 Abs. 2 lautet
„(2) Abs. 1 gilt nicht
a) für typengebundene Ersatzteile zu importierten
Waren japanischen Ursprungs, wenn
nachgewiesen wird, daß sie als Ersatzteile für
diese Waren Anwendung finden;
b) für Arten und Typen von Waren, deren
Nichterzeugung in Österreich nachgewiesen
wird;
c) für in der Anlage umschriebene Waren aus
der TNr. 84.62 B im Wert bis 10000 S je
Sendung, wenn nachgewiesen wird, daß sie
als Ersatzteile zur unmittelbaren Inbetriebnahme
von Maschinen oder Fahrzeugen Verwendung
finden sollen."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1986 in Kraft.