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223_1986 AT

223. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 223. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 21. März 1986,

BGBl. Nr. 180, über die Festlegung von Warenkontingenten

in der Einfuhr in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 196/1986 wird wie folgt geändert

§ 1 Abs. 2 lautet

„(2) Abs. 1 gilt nicht

a) für typengebundene Ersatzteile zu importierten

Waren japanischen Ursprungs, wenn

nachgewiesen wird, daß sie als Ersatzteile für

diese Waren Anwendung finden;

b) für Arten und Typen von Waren, deren

Nichterzeugung in Österreich nachgewiesen

wird;

c) für in der Anlage umschriebene Waren aus

der TNr. 84.62 B im Wert bis 10000 S je

Sendung, wenn nachgewiesen wird, daß sie

als Ersatzteile zur unmittelbaren Inbetriebnahme

von Maschinen oder Fahrzeugen Verwendung

finden sollen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1986 in Kraft.

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