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223_1983 AT

223. Zusage betreffend die Beitragskonferenz für das Finanzierungssystem für Wissenschaft und Technik im Dienste der Entwicklung der Vereinten Nationen am 30. März 1982

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 223. Zusage betreffend die Beitragskonferenz für das Finanzierungssystem für Wissenschaft und Technik im Dienste der Entwicklung der Vereinten Nationen am 30. März 1982

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

(Übersetzung)

Beitragskonferenz für das Finanzierungssystem

für Wissenschaft und Technik im Dienste

der Entwicklung der Vereinten Nationen am

30. März 1982

Herr Präsident!

Im Namen der Österreichischen Regierung habe

ich die Ehre, eine Beitragsleistung in Höhe von 17

Millionen österreichischen Schilling (bei derzeitigen

Wechselkursen ein Gegenwert von über 1 Million

US-$) für die Übergangsperiode des Finanzierungssystems

für Wissenschaft und Technik im

Dienste der Entwicklung, vorbehaltlich der parlamentarischen

Zustimmung, zuzusagen.

Diese Zusage unterstreicht das fortbestehende

Engagement Österreichs bei der Durchführung des

Wiener Aktionsprogramms, welches die Notwendigkeit

eines neuen Finanzierungssystems zur

Unterstützung einer wirksamen internationalen

Maßnahme auf diesem so entscheidenden Gebiet

für die wirtschaftliche Entwicklung anerkennt. Die

Erfahrung mit dem Interimsfonds für Wissenschaft

und Technik, der mit Ende vergangenen Jahres zu

bestehen aufgehört hat, führte in der Generalversammlungsresolution

36/183 zu einer neuerlichen

Bestätigung der Notwendigkeit zur Vorhersehbarkeit

und ununterbrochenen Bereitstellung erheblicher

Mittel, zusätzlich zu denen, die derzeit bereits

im System der Vereinten Nationen vorhanden

sind. Wir hoffen, daß die langfristigen Maßnahmen

für das Finanzierungssystem, welche gegenwärtig

verhandelt werden, diese führenden Prinzipien zur

Grundlage haben werden.

Letztlich, Herr Präsident, möchte ich erwähnen,

daß das Aktionsprogramm von Nairobi und die

Generalversammlungsresolution 36/193 ausdrücklich

ua. das Finanzierungssystem für Wissenschaft

und Technik im Dienste der Entwicklung für die

Verteilung der Mittel zur Entwicklung neuer und

erneuerbarer Energiequellen vorsehen. Wir

begrüßen diese Empfehlung und hoffen, daß diese

eine weitere Anregung zur aktiven Unterstützung

der langfristigen Maßnahmen für das Finanzierungssystem

darstellt.

Die Ermächtigung zur Rücknahme des anläßlich der Zusage betreffend die Beitragskonferenz für das

Finanzierungssystem für Wissenschaft und Technik im Dienste der Entwicklung der Vereinten Nationen

am 30. März 1982 erklärten Vorbehaltes wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler

gegengezeichnet.

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