223_1977
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223. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche auf Hongkong
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 223. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche auf Hongkong
1977_223_0 223. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche auf Hongkong
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen ist bei diesem am 21. Jänner 1977
eine Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien
und Nordirland eingelangt, derzufolge
das Übereinkommen über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
(BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 401/
1976) auf Hongkong ausgedehnt wird.