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223_1958 AT

223. Verordnung: Abänderung der Marktordnung für den Wiener Zentralviehmarkt in St. Marx.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 223. Verordnung: Abänderung der Marktordnung für den Wiener Zentralviehmarkt in St. Marx.

Auf Grund des § 9 des Tierseuchengesetzes,

RGBl. Nr. 177 ex 1909, in der Fassung der Tierseuchengesetznovelle

1954, BGBl. Nr. 128, wird

im Einvernehmen mit dem Bundesministerium

für soziale Verwaltung angeordnet

Die Marktordnung für den Zentralviehmarkt

in St. Marx vom 27. Februar 1933, BGBl. Nr. 75,

in der Fassung der Verordnung vom 4. Juli 1933,

BGBl. Nr. 309, wird abgeändert wie folgt

1. § 22 Abs. 1 sowie die Bezeichnung des

gegenwärtigen Abs: 2 als Abs. 2 hat zu entfallen.

2. § 44 Abs. 3 hat zu lauten

„(3) Der Marktverkehr beginnt an beiden

Markttagen um 9 Uhr und endet am Dienstag

um 14 Uhr, am Donnerstag um 13 Uhr."

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