223_1958
AT
223. Verordnung: Abänderung der Marktordnung für den Wiener Zentralviehmarkt in St. Marx.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 223. Verordnung: Abänderung der Marktordnung für den Wiener Zentralviehmarkt in St. Marx.
1958_223_0 223. Verordnung: Abänderung der Marktordnung für den Wiener Zentralviehmarkt in St. Marx.
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 9 des Tierseuchengesetzes,
RGBl. Nr. 177 ex 1909, in der Fassung der Tierseuchengesetznovelle
1954, BGBl. Nr. 128, wird
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für soziale Verwaltung angeordnet
Die Marktordnung für den Zentralviehmarkt
in St. Marx vom 27. Februar 1933, BGBl. Nr. 75,
in der Fassung der Verordnung vom 4. Juli 1933,
BGBl. Nr. 309, wird abgeändert wie folgt
1. § 22 Abs. 1 sowie die Bezeichnung des
gegenwärtigen Abs: 2 als Abs. 2 hat zu entfallen.
2. § 44 Abs. 3 hat zu lauten
„(3) Der Marktverkehr beginnt an beiden
Markttagen um 9 Uhr und endet am Dienstag
um 14 Uhr, am Donnerstag um 13 Uhr."