222_1988
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222. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1987/88
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 222. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1987/88
1988_222_0 222. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1987/88
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Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes
1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, BGBl.
Nr. 361/1985 und BGBl. Nr. 659/1987 wird im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen
verordnet
Die für die Leistungsstipendien zur Verfügung
stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von
1713400 S werden nach der Zahl der im Studienjahr
1986/87 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer
Staatsbürger auf die nachstehend angeführten
Einrichtungen wie folgt aufgeteilt