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222_1988 AT

222. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1987/88

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 222. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1987/88

Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, BGBl.

Nr. 361/1985 und BGBl. Nr. 659/1987 wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Die für die Leistungsstipendien zur Verfügung

stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von

1713400 S werden nach der Zahl der im Studienjahr

1986/87 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer

Staatsbürger auf die nachstehend angeführten

Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

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