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222_1984 AT

222. Kundmachung: Widerruf einer Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 222. Kundmachung: Widerruf einer Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 144/1975 und

603/1981 wird kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Minister für

Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem

Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die

Zulassung von Natriumnitritsuspension der

Klasse 5.1 Ziffer 8 zur Beförderung in Tankfahrzeugen

vom 19. September 1980 und 13. März

1981, BGBl. Nr. 203/1981, wurde mit Note des

Department of Transport des Vereinigten Königreiches

vom 5. März 1984 widerrufen. Der Widerruf

wurde mit Note des Bundesministers für Verkehr

der Republik Österreich vom 19. März 1984

bestätigt und ist an diesem Tag in Kraft getreten.

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