Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
222_1978 AT

222. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 12 Loferer Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Wörgl und Kirchbichl

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 222. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 12 Loferer Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Wörgl und Kirchbichl

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

S 12 Loferer Schnellstraße wird im Bereich der

Gemeinden Wörgl und Kirchbichl wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 0,80 im Anschluß an den bereits fertiggestellten

und verkehrsübergebenen Abschnitt,

quert die Brixentaler Ache bei Fluß-km 1,805

bzw. km 5,395 und endet bei km 5,63.

2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

S 12 Loferer Schnellstraße, welche bis zur Umlegung

auf eine die Voraussetzungen des § 2

Abs. 1 lit. b BStG 1971 erfüllende Trasse gemäß

dessen § 33 Abs. 5 als Bundesstraße B mit der

straßenpolizeilichen Bezeichnung B 312 Loferer

Ersatzstraße gilt, wird im Bereich der Gemeinde

Kirchbichl wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse schließt

unmittelbar an den unter Punkt 1 genannten

Abschnitt an und bindet bei km 372,00 (alt-km

der ehemaligen Wiener Straße) in den Bestand

ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrassen

einschließlich der Anschlußstelle „Brixental" mit

ihren Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 170

Brixental Straße aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Tiroler

Landesregierung sowie bei den Gemeinden Wörgl

und Kirchbichl aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. S 77-1460/1 im Maßstab 1 : 2880) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die

vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →