222_1977
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222. Kundmachung: Beitritt Norwegens zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 222. Kundmachung: Beitritt Norwegens zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
1977_222_0 222. Kundmachung: Beitritt Norwegens zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Norwegen am 5. Feber 1976
seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen
über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl.
Nr. 522/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 485/1975) hinterlegt.