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222_1977 AT

222. Kundmachung: Beitritt Norwegens zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 222. Kundmachung: Beitritt Norwegens zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Norwegen am 5. Feber 1976

seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen

über die internationale Beförderung

gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl.

Nr. 522/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 485/1975) hinterlegt.

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