222_1963
AT
222. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1963 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 14 Absatz 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 222. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1963 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 14 Absatz 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.
1963_222_0 222. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1963 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 14 Absatz 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.
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(Übersetzung)
EUROPAISCHE
FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 10/63
Beschluß des Rates Nr. 10/1963
(In der 16. Sitzung am 10. Mai 1963 gefaßt)
ABÄNDERUNG DES ARTIKELS 14 ABSATZ 1
DES ÜBEREINKOMMENS
DER RAT hat,
gestützt auf Artikel 14 Absatz 5 des Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Das Datum 31. Dezember 1969 in Artikel 14
Absatz 1 des Übereinkommens wird durch das
Datum 31. Dezember 1966 ersetzt.
2. Der Generalsekretär wird den Text dieses
Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.