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222_1959 AT

222. Kundmachung: Beitritt Libanons zum Welturheberrechtsabkommen und zu den Zusatzprotokollen Nr. 1, 2 und 3.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 222. Kundmachung: Beitritt Libanons zum Welturheberrechtsabkommen und zu den Zusatzprotokollen Nr. 1, 2 und 3.

Nach einer Mitteilung des Generaldirektors der

UNESCO ist Libanon dem Welturheberrechtsabkommen

vom 6. September 1952 und den

Zusatzprotokollen Nr. 1, 2 und 3, BGBl. Nr. 108/

1957, beigetreten.

Das Welturheberrechtsabkommen und die Zusatzprotokolle

Nr. 1 und 2 werden für Libanon

am 17. Oktober 1959 in Kraft treten, während

das Zusatzprotokoll Nr. 3 für Libanon bereits

am 17. Juli 1959 wirksam geworden ist.

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