222_1959
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222. Kundmachung: Beitritt Libanons zum Welturheberrechtsabkommen und zu den Zusatzprotokollen Nr. 1, 2 und 3.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 222. Kundmachung: Beitritt Libanons zum Welturheberrechtsabkommen und zu den Zusatzprotokollen Nr. 1, 2 und 3.
1959_222_0 222. Kundmachung: Beitritt Libanons zum Welturheberrechtsabkommen und zu den Zusatzprotokollen Nr. 1, 2 und 3.
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Nach einer Mitteilung des Generaldirektors der
UNESCO ist Libanon dem Welturheberrechtsabkommen
vom 6. September 1952 und den
Zusatzprotokollen Nr. 1, 2 und 3, BGBl. Nr. 108/
1957, beigetreten.
Das Welturheberrechtsabkommen und die Zusatzprotokolle
Nr. 1 und 2 werden für Libanon
am 17. Oktober 1959 in Kraft treten, während
das Zusatzprotokoll Nr. 3 für Libanon bereits
am 17. Juli 1959 wirksam geworden ist.