Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
222_1957 AT

222. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, durch die Schweizerische Eidgenossenschaft.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 222. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, durch die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Gemäß einer Mitteilung der Niederländischen

Gesandtschaft in Wien hat die Schweizerische

Eidgenossenschaft am 6. Mai 1957 die Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen, (betreffend

das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen,

vom 1. März 1954 (BGBl. Nr. 91/1957) im Ministerium

der Auswärtigen Angelegenheiten der

Niederlande hinterlegt.

Das Übereinkommen ist auf Grund seines Artikels

28 Abs. 2 am 5. Juli 1957 für die Schweizerische

Eidgenossenschaft in Kraft getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →