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220_2001 AT

220. Kundmachung: Geltungsbereich des Statuts der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 220. Kundmachung: Geltungsbereich des Statuts der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Bosnien und Herzegowina am 7. Juni 2001

erklärt, sich auch weiterhin an das Statut der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (BGBl.

Nr. 21/1967, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 206/2001) gebunden zu erachten

und ist mit diesem Tag Mitglied der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht geworden.

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