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220_1993 AT

220. Verordnung: Änderung der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 220. Verordnung: Änderung der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung

Auf Grund der §§ 24 Abs. 1 bis 3 und 33 Abs. 1, 2 und 4 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 650/1989, wird, soweit es sich um der Gewerbeordnung 1973 unterliegende Betriebe handelt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und, soweit es sich um Betriebe handelt, die dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz unterliegen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, verordnet

Die Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung — AAV, BGBl. Nr. 218/1983, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 593/1987, wird wie folgt geändert

1. §5 entfällt.

2. In § 102 Abs. 1 wird die Wortfolge „den §§ 4 und 5" ersetzt durch: „§ 4".

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