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220_1984 AT

220. Verordnung: Änderung der Plasmapherese-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 220. Verordnung: Änderung der Plasmapherese-Verordnung

Auf Grund des § 10 des Plasmapheresegesetzes,

BGBl. Nr. 427/1975, wird verordnet

Die Plasmapherese-Verordnung, BGBl.

Nr. 231/1978, wird wie folgt geändert

1. § 26 Z 3 hat zu lauten

„3. Hinweise aus der Anamnese oder der klinischen

Untersuchung, die den Verdacht auf ein

AIDS nahelegen;".

2. Die bisherigen Z 3 bis 5 sind als 2 4 bis 6 zu

bezeichnen.

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