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220_1976 AT

220. Zweiter Zusatzvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 220. Zweiter Zusatzvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Zwischen dem Heiligen Stuhl,

vertreten durch dessen Bevollmächtigten,

Seine Exzellenz, den Herrn Apostolischen

Nuntius in Österreich, Titularerzbischof von

Ancyra, Msgr. Dr. Opilio ROSSI,

und der Republik Österreich,

vertreten durch deren Bevollmächtigte,

Herrn Dr. Erich BIELKA, Bundesminister für

Auswärtige Angelegenheiten, und

Herrn Dr. Fred SINOWATZ, Bundesminister

für Unterricht und Kunst,

wird in neuerlicher Ergänzung des Vertrages

zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik

Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen

Beziehungen vom 23. Juni 1960 nachstehender

Zusatzvertrag geschlossen

Artikel I

Der in Artikel II Absatz 1 lit. a des Vertrages

zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik

Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen

Beziehungen vom 23. Juni 1960 in der

Fassung des Zusatzvertrages vom 29. September

1969 genannte Betrag von 67 Millionen Schilling

wird beginnend mit dem Jahr 1976 auf 97 Millionen

Schilling erhöht.

Artikel II

Artikel XXII Absatz 2 des Konkordates vom

5. Juni 1933 gilt für die Regelung von Schwierigkeiten

bezüglich der Auslegung dieses Zusatzvertrages

sinngemäß.

Artikel III

Dieser Zusatzvertrag, dessen deutscher und

italienischer Text authentisch ist, wird ratifiziert;

die Ratifikationsurkunden werden so bald wie

möglich in Rom ausgetauscht werden. Er tritt

mit dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden

in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten

diesen Zusatzvertrag in doppelter Urschrift

unterzeichnet.

Geschehen zu Wien, am 9. Jänner 1976

Für den Heiligen Stuhl

O. ROSSI m. p.

Für die Republik Österreich

E. BIELKA m. p.

F. SINOWATZ m. p.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde

wurde am 26. Mai 1976 ausgetauscht; der Vertrag ist gemäß seinem Artikel III am

selben Tag in Kraft getreten.

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