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220_1970 AT

220. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen durch Japan

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 220. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen durch Japan

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien hat Japan seine Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen betreffend

das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

(BGBl. Nr. 91/1957, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 373/1968)

hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt für Japan am

26. Juli 1970 in Kraft.

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