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220_1963 AT

220. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 6/1963 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 220. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 6/1963 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 6/63

Beschluß des Rates Nr. 6/1963

(In der 16. Sitzung am 10. Mai 1963 gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ARTIKELS 3 ABSATZ 2

DES ÜBEREINKOMMENS

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 3 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Die folgenden Daten und Prozentsätze in

Artikel 3 Absatz 2 lit. a des Übereinkommens

„1. Jänner 1966 40 Prozent,

1. Jänner 1967 30 Prozent,

1. Jänner 1968 20 Prozent,

1. Jänner 1969 10 Prozent."

werden ersetzt durch

„31. Dezember 1963 40 Prozent,

31. Dezember 1964 30 Prozent,

31. Dezember 1965 20 Prozent".

2. Das Datum 1. Jänner 1970 in Artikel 3 Absatz

2 lit. b des Übereinkommens wird durch

das Datum 31. Dezember 1966 ersetzt.

3. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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