220_1959
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220. Kundmachung: Weitere Beitritte und Ratifikationen zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 220. Kundmachung: Weitere Beitritte und Ratifikationen zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge.
1959_220_0 220. Kundmachung: Weitere Beitritte und Ratifikationen zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge.
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Nach Mitteilungen des Generalsekretariates
der Vereinten Nationen haben folgende weitere
Staaten das Zollabkommen über die vorübergehende
Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge,
BGBl. Nr. 20/1958, ratifiziert beziehungsweise
sind diesem beigetreten
Staaten
Tag der Hinterlegung der
Ratifikations- beziehungsweise
Beitrittsurkunde
Frankreich 20. Mai 1959
Kambodscha 8. April 1959
Polen (mit Vorbehalt) 6. Mai 1959
Großbritannien 30. Juli 1959
(einschließlich Insel
Man, Jersey und den
Bezirk von Guernsey)
Der Vorbehalt Polens hat folgenden Wortlaut
„Die Regierung der Volksrepublik Polen erachtet
sich durch Artikel 38 des Abkommens
nicht gebunden."