Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
220_1959 AT

220. Kundmachung: Weitere Beitritte und Ratifikationen zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 220. Kundmachung: Weitere Beitritte und Ratifikationen zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge.

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates

der Vereinten Nationen haben folgende weitere

Staaten das Zollabkommen über die vorübergehende

Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge,

BGBl. Nr. 20/1958, ratifiziert beziehungsweise

sind diesem beigetreten

Staaten

Tag der Hinterlegung der

Ratifikations- beziehungsweise

Beitrittsurkunde

Frankreich 20. Mai 1959

Kambodscha 8. April 1959

Polen (mit Vorbehalt) 6. Mai 1959

Großbritannien 30. Juli 1959

(einschließlich Insel

Man, Jersey und den

Bezirk von Guernsey)

Der Vorbehalt Polens hat folgenden Wortlaut

„Die Regierung der Volksrepublik Polen erachtet

sich durch Artikel 38 des Abkommens

nicht gebunden."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →