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220_1954 AT

220. Verordnung: 3. Konsulargebühren-Durchführungsverordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 220. Verordnung: 3. Konsulargebühren-Durchführungsverordnung.

Auf Grund des § 2 Abs. 1 und des § 3 Abs. 2

des Konsulargebührengesetzes 1952, BGBl.

Nr. 178, wird im Einvernehmen mit dem

Bundeskanzleramt verordnet

§ 1. (1) Die Goldkronen sind in die nachstehenden

Zahlungswährungen wie folgt umzurechnen

(2) Ändert sich im Empfangsstaate das Kursverhältnis

einer der im Abs. 1 angeführten Zahlungswährungen

zum amerikanischen Dollar um

mehr als 5 v. H., so ist ein entsprechend geändertes

Umrechnungsverhältnis der Goldkronen

zur Zahlungswährung anzuwenden.

§ 2. Diese Verordnung findet auf alle konsulargebührenpflichtigen

Vorgänge Anwendung, die

nach Ablauf des letzten Tages des Monates, an

dem die Kundmachung dieser Verordnung im

Bundesgesetzblatt erfolgte, eintreten.

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