220_1954
AT
220. Verordnung: 3. Konsulargebühren-Durchführungsverordnung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 220. Verordnung: 3. Konsulargebühren-Durchführungsverordnung.
Auf Grund des § 2 Abs. 1 und des § 3 Abs. 2
des Konsulargebührengesetzes 1952, BGBl.
Nr. 178, wird im Einvernehmen mit dem
Bundeskanzleramt verordnet
§ 1. (1) Die Goldkronen sind in die nachstehenden
Zahlungswährungen wie folgt umzurechnen
(2) Ändert sich im Empfangsstaate das Kursverhältnis
einer der im Abs. 1 angeführten Zahlungswährungen
zum amerikanischen Dollar um
mehr als 5 v. H., so ist ein entsprechend geändertes
Umrechnungsverhältnis der Goldkronen
zur Zahlungswährung anzuwenden.
§ 2. Diese Verordnung findet auf alle konsulargebührenpflichtigen
Vorgänge Anwendung, die
nach Ablauf des letzten Tages des Monates, an
dem die Kundmachung dieser Verordnung im
Bundesgesetzblatt erfolgte, eintreten.