21. Bundesgesetz: Änderung der Zivilprozeßordnung
Gesetzestext (3 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Änderung der Zivilprozeßordnung
Die Zivilprozeßordnung vom 1. August 1895, RGBl. Nr. 113, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 140/1997, wird wie folgt geändert
Im § 185 wird
1. nach dem Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt
„(1a) Ist aber eine gehörlose oder stumme Partei, die im übrigen zu einer verständlichen Äußerung
über den Gegenstand des Rechtsstreites und der mündlichen Verhandlung fähig ist, zur mündlichen
Verhandlung weder mit einem geeigneten Bevollmächtigten (Abs. 1) noch mit einem Dolmetsch für die
Gebärdensprache erschienen, so ist die Tagsatzung vom Vorsitzenden auf tunlichst kurze Zeit zu
erstrecken und zur neuerlichen Tagsatzung ein solcher Dolmetsch beizuziehen. Die Kosten des Dolmetsch
für die Gebärdensprache trägt der Bund.“
2. der letzte Satz des Abs. 2 aufgehoben.
Artikel II
Inkrafttreten und Vollziehung
1. Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Jänner 1999 in Kraft.
2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/1998, wird verordnet
Die Süßungsmittelverordnung, BGBl. Nr. 547/1996, in der Fassung BGBl. II Nr. 257/1998, wird wie
folgt geändert
1. Anhang I, sechster und achtzehnter Gedankenstrich, werden wie folgt geändert
Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande
hat Portugal den Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung (BGBl. Nr. 512/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III
Nr. 150/1998) am 9. Dezember 1998 auf Macao ausgedehnt.
Das Vereinigte Königreich hat den Geltungsbereich am 10. Dezember 1998 auf Montserrat und am
21. Dezember 1998 auf Bermuda ausgedehnt.
Das Vereinigte Königreich hat gemäß Art. 6 Abs. 1 des Übereinkommens als zentrale Behörde
bestimmt
Für Montserrat
„The Attorney General
Attorney General’s Chambers
Montserrat
West Indies“
Für Bermuda
„The Attorney General
Attorney General’s Chambers
Hamilton
Bermuda“.