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21_1981 AT

21. Abkommen gemäß Artikel XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend Kartoffelverarbeitungsprodukte sowie bestimmte Produkte, die dem Ausgleichsabgabegesetz unterliegen, und Abkommen gemäß Artikel XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und den USA betreffend bestimmte Produkte, die dem Ausgleichsabgabegesetz unterliegen, sowie Note an den Generaldirektor des GATT

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 21. Abkommen gemäß Artikel XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend Kartoffelverarbeitungsprodukte sowie bestimmte Produkte, die dem Ausgleichsabgabegesetz unterliegen, und Abkommen gemäß Artikel XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und den USA betreffend bestimmte Produkte, die dem Ausgleichsabgabegesetz unterliegen, sowie Note an den Generaldirektor des GATT

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge wird genehmigt.

(Übersetzung)

VERHANDLUNGEN ÜBER DIE LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Die Delegationen Österreichs und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben

ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme von

Zollzugeständnissen der Liste XXXII — Österreich, laut dem angeschlossenen Bericht, abgeschlossen.

Genf, 2. Oktober 1979

Dr. Gerhard Waas

Für die Delegation Österreichs

(unter Vorbehalt der Ratifikation)

Brüssel, 10. Jänner 1980

Helmut von Verschuer

Für die Delegation der Kommission der

Europäischen Gemeinschaften

Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII zur Zurücknahme von Zollzugeständnissen

in der Liste XXXII — Österreich

ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

(Übersetzung)

An den

Generaldirektor des

Allgemeinen Zoll- und

Handelsabkommens

Genf

Genf, 22. Dezember 1978

VERHANDLUNGEN ÜBER DIE LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Die Delegation Österreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika haben ihre Verhandlungen

gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme von Zollzugeständnissen

der Liste XXXII — Österreich, laut dem angeschlossenen Bericht, abgeschlossen.

Dr. Gerhard Waas

Für die Delegation Österreichs

(unter Vorbehalt der Ratifikation)

Warren Lavorel

Für die Delegation der

Vereinigten Staaten von Amerika

Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII zur Zurücknahme von Zollzugeständnissen

in der Liste XXXII — Österreich, die ursprünglich im Genfer Protokoll (1967) vereinbart worden sind

ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

(Übersetzung)

An den

Generaldirektor des Allgemeinen Zoll- und

Handelsabkommens

Herrn Olivier Long

Genf

ÄNDERUNG DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Ich habe die Ehre, mich auf die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT

mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Dokument SECRET/243/Add. 1 vom 11. Jänner 1979)

und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Dokument SECRET 243/Add. 2 vom

15. Feber 1980) hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme von Zollzugeständnissen der Liste

XXXII — Österreich zu beziehen.

Als Ergebnis dieser Verhandlungen wird die Liste XXXII — Österreich entsprechend der Beilage

zu dieser Note abgeändert.

(vorbehaltlich der Durchführung des nach der österreichischen Bundesverfassung vorgeschriebenen

Verfahrens)

Dr. Erik NETTEL

Botschafter

LISTE XXXII — ÖSTERREICH

ALLGEMEINE ANMERKUNGEN

Der zweite und dritte Satz der Allgemeinen Anmerkung 2 hat zu entfallen.

Teil I

Meistbegünstigungstarif

Die Ermächtigung zur Zurücknahme der Vorbehalte der Ratifikationen wurde vom Bundespräsidenten

unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; die gegenständlichen Vorbehalte

wurden am 29. Dezember 1980 zurückgenommen.

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