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21. Kundmachung: Beitritt Barbados zum Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 21. Kundmachung: Beitritt Barbados zum Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen hat Barbados am 1. Oktober

1979 seine Beirittsurkunde zum Übereinkommen

über die Erklärung des Ehewillens, das

Heiratsmindestalter und die Registrierung von

Eheschließungen (BGBl. Nr. 433/1969, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 444/1978) hinterlegt.

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 6

Abs. 2 am 30. Dezember 1979 für Barbados in

Kraft getreten.

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