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219_1992 AT

219. Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Luftverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 219. Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Luftverkehr

(Übersetzung)

BUNDESMINISTERIUM FÜR DIE AUSWÄRTIGEN ANGELEGENHEITEN

C.j.: 80.082/92-MPO

Das Bundesministerium für die Auswärtigen Angelegenheiten der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik entbietet der Botschaft der Republik Österreich seine Hochachtung und beehrt sich mitzuteilen, daß es bei dem Austausch der Noten 21. 2893-A/91 und Zl. 100.417/91 vom 26. April 1991, durch die der Anhang des oben angeführten Abkommens über den Luftverkehr geändert wurde, in der letzten csl. Note zu einem Fehler gekommen ist. Der erste Satz des Buchstaben „C" soll richtig wie folgt lauten: „Zwischenpunkte und Punkte darüber hinaus können von dem, von jeder Vertragspartei namhaft gemachten Fluglinienunternehmen ohne Ausübung der Verkehrsrechte der fünften Luftfreiheit angeflogen werden."

Das Bundesministerium für die Auswärtigen Angelegenheiten wäre für die Bestätigung des Empfanges dieser Note und für die Information der zuständigen österreichischen Organe über den ersten Satz, Buchstabe „C" des Anhanges zum Abkommen über den Luftverkehr sehr dankbar.

Das Bundesministerium für die Auswärtigen Angelegenheiten der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik benützt diese Gelegenheit, die Österreichische Botschaft in Prag erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Prag, am 10. März 1992 L.S.

Österreichische Botschaft Prag

AUSTRIAN EMBASSY Zl. 2088-A/92

Die Österreichische Botschaft entbietet dem Ministerium für die Auswärtigen Angelegenheiten ihre Hochachtung und beehrt sich, den Empfang der Verbalnote des geschätzten Ministeriums Zl. 80.082/92-MPO vom 10. März 1992 zu bestätigen, ebenso wie die Weiterleitung an die zuständigen österreichischen Stellen.

Die Österreichische Botschaft benützt diese Gelegenheit, das Ministerium für die Auswärtigen Angelegenheiten erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Prag, am 23. März 1992 L.S.

An das

Ministerium für die Auswärtigen Angelegenheiten

Prag

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