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219_1985 AT

219. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 219. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes 1969,

BGBl. Nr. 422, in der Fassung BGBl. Nr. 510/1974

und 335/1979 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 27. Jänner 1981, BGBl. Nr. 71, über die

Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

in der Fassung der Verordnungen

vom 18. Mai 1982, BGBl. Nr. 250, und vom

21. April 1983, BGBl. Nr. 266, wird wie folgt geändert

Die Grenzkontrollstelle Deutschkreutz wird zur

Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken

ermächtigt.

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