Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
219_1984 AT

219. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 219. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz

Auf Grund des § 14 in Verbindung mit den §§ 5

Abs. 2 und 12 Abs. 3 des Futtermittelgesetzes,

BGBl. Nr. 97/1952, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 783/1974 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft vom 22. Feber 1983, BGBl.

Nr. 227, über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz

wird wie folgt geändert

§ 1 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Ein Punkt der in den Anlagen A und B und

in § 2 angeführten Gebühren entspricht einem

Betrag von 7,20 S."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →