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219_1955 AT

219. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakischen Republik zum Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 219. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakischen Republik zum Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich

Nach einer Mitteilung des Ministeriums des

Äußeren der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

ist die Beitrittsurkunde der Tschechoslowakischen

Republik zum Staatsvertrag betreffend

die Wiederherstellung eines unabhängigen

und demokratischen Österreich vom 15. Mai

1955, BGBl. Nr. 152, am 28. September 1955 bei

der Regierung der Union der Sozialistischen

Sowjetrepubliken hinterlegt worden.

Gemäß Artikel 37 des Staatsvertrages ist der

Beitritt am 28. September 1955 in Kraft getreten.

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