219_1955
AT
219. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakischen Republik zum Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 219. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakischen Republik zum Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich
1955_219_0 219. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakischen Republik zum Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich
Originalquelle öffnen
Nach einer Mitteilung des Ministeriums des
Äußeren der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
ist die Beitrittsurkunde der Tschechoslowakischen
Republik zum Staatsvertrag betreffend
die Wiederherstellung eines unabhängigen
und demokratischen Österreich vom 15. Mai
1955, BGBl. Nr. 152, am 28. September 1955 bei
der Regierung der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken hinterlegt worden.
Gemäß Artikel 37 des Staatsvertrages ist der
Beitritt am 28. September 1955 in Kraft getreten.