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218_1994 AT

218. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 218. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der IAEO haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (BGBl. Nr. 53/1989, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 93/1992) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Antigua und Barbuda 4. August 1993

Armenien 24. August 1993

Litauen 7 Dezember 1993

Tunesien 8. März 1993

Ukraine 6. Juli 1993

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

Belarus

mit Wirksamkeit vom 14. Juni 1993 Kroatien

mit Wirksamkeit vom 8. Oktober 1991 Russische Föderation

am 26. Dezember 1991 Slowakei

mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993 Slowenien

am 7 Juli 1992 Tschechische Republik

mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993

Belarus hat den von der ehemaligen Sowjetunion erklärten Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 53/1989 erneuert.

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