218. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der IAEO haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (BGBl. Nr. 53/1989, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 93/1992) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Antigua und Barbuda 4. August 1993
Armenien 24. August 1993
Litauen 7 Dezember 1993
Tunesien 8. März 1993
Ukraine 6. Juli 1993
Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.
Belarus
mit Wirksamkeit vom 14. Juni 1993 Kroatien
mit Wirksamkeit vom 8. Oktober 1991 Russische Föderation
am 26. Dezember 1991 Slowakei
mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993 Slowenien
am 7 Juli 1992 Tschechische Republik
mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993
Belarus hat den von der ehemaligen Sowjetunion erklärten Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 53/1989 erneuert.