218. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Gemeinden Hoheneich, Gmünd und Großdietmanns
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 41 Gmünder Straße
wird im Bereich der Gemeinden Hoheneich,
Gmünd und Großdietmanns wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei Projekts-km 4,720, verläßt nach Überquerung
des Elexenbaches die bestehende Trasse und umfährt
die Gemeinde Gmünd in südöstlicher Richtung.
Nach Querung der bestehenden Bundesstraße
bei Projekts-km 9,750 verläuft die Trasse
anschließend parallel zur Bahnlinie Gmünd—
Groß Gerungs und bindet bei Projekts-km 11,317
in die bestehende Straßentrasse wieder ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung und bei den Gemeinden Hoheneich,
Gmünd und Großdietmanns aufliegenden
Planunterlagen (Maßstab 1 :2880) zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten
Straßenteil Anwendung. Der in dessen Abs. 2
genannte Geländestreifen beträgt 35 m beiderseits
der Straßenachse.