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218_1974 AT

218. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Gemeinden Hoheneich, Gmünd und Großdietmanns

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 218. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Gemeinden Hoheneich, Gmünd und Großdietmanns

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 41 Gmünder Straße

wird im Bereich der Gemeinden Hoheneich,

Gmünd und Großdietmanns wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei Projekts-km 4,720, verläßt nach Überquerung

des Elexenbaches die bestehende Trasse und umfährt

die Gemeinde Gmünd in südöstlicher Richtung.

Nach Querung der bestehenden Bundesstraße

bei Projekts-km 9,750 verläuft die Trasse

anschließend parallel zur Bahnlinie Gmünd—

Groß Gerungs und bindet bei Projekts-km 11,317

in die bestehende Straßentrasse wieder ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung und bei den Gemeinden Hoheneich,

Gmünd und Großdietmanns aufliegenden

Planunterlagen (Maßstab 1 :2880) zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten

Straßenteil Anwendung. Der in dessen Abs. 2

genannte Geländestreifen beträgt 35 m beiderseits

der Straßenachse.

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