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218_1971 AT

218. Kundmachung: Kontinuitätserklärung von Barbados zum Abkommen über den Straßenverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 218. Kundmachung: Kontinuitätserklärung von Barbados zum Abkommen über den Straßenverkehr

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen hat Barbaidos am 5. März

1971 erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit

an das Abkommen über den

Straßenverkehr (BGBl. Nr. 222/1955, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 289/1970) unter Aufrechterhaltung

der anläßlich der Ausdehnung des Geltungsbereiches

des Abkommens auf Barbados durch das

Vereinigte Königreich von Großbritannien und

Nordirland erklärten Vorbehalte und abgegebenen

Erklärungen und unter Beibehaltung der

Buchstabengruppe „BDS" als Unterscheidungszeichen

gemäß Artikel 20 des Abkommens und

gemäß dessen Anhang 4 gebunden zu erachten.

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