218_1971
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218. Kundmachung: Kontinuitätserklärung von Barbados zum Abkommen über den Straßenverkehr
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 218. Kundmachung: Kontinuitätserklärung von Barbados zum Abkommen über den Straßenverkehr
1971_218_0 218. Kundmachung: Kontinuitätserklärung von Barbados zum Abkommen über den Straßenverkehr
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen hat Barbaidos am 5. März
1971 erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit
an das Abkommen über den
Straßenverkehr (BGBl. Nr. 222/1955, letzte
Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 289/1970) unter Aufrechterhaltung
der anläßlich der Ausdehnung des Geltungsbereiches
des Abkommens auf Barbados durch das
Vereinigte Königreich von Großbritannien und
Nordirland erklärten Vorbehalte und abgegebenen
Erklärungen und unter Beibehaltung der
Buchstabengruppe „BDS" als Unterscheidungszeichen
gemäß Artikel 20 des Abkommens und
gemäß dessen Anhang 4 gebunden zu erachten.