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218_1958 AT

218. Kundmachung: Weitere Beitritte zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 218. Kundmachung: Weitere Beitritte zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums.

Nach Mitteilungen der schweizerischen Botschaft

in Wien sind folgende weitere Staaten dem

Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen

Eigentums vom 20. März 1883, revidiert

in Brüssel am 14. Dezember 1900, in Washington

am 2. Juni 1911, im Haag am 6. November

1925 und in London am 2. Juni 1934, BGBl.

Nr. 7/1948, beigetreten.

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