218_1958
AT
218. Kundmachung: Weitere Beitritte zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 218. Kundmachung: Weitere Beitritte zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums.
1958_218_0 218. Kundmachung: Weitere Beitritte zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums.
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Nach Mitteilungen der schweizerischen Botschaft
in Wien sind folgende weitere Staaten dem
Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen
Eigentums vom 20. März 1883, revidiert
in Brüssel am 14. Dezember 1900, in Washington
am 2. Juni 1911, im Haag am 6. November
1925 und in London am 2. Juni 1934, BGBl.
Nr. 7/1948, beigetreten.