217. Protokoll zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluss des Staatsvertrages wird genehmigt.
1. Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn kommen überein,
ihr Abkommen über die Beschäftigung in Grenzzonen Kundgemacht in BGBl. III Nr. 26/1998 vom 26. März 1997 dahin gehend zu ergänzen,
dass den Grenzzonen im Sinne des Abkommens in der Republik Österreich der politische Bezirk Jennersdorf
angefügt wird.
2. Dieses Protokoll unterliegt der Genehmigung gemäß den innerstaatlichen Vorschriften jeder Vertragspartei.
Es tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, an dem die Vertragsparteien
einander schriftlich auf diplomatischem Weg mitteilen, dass die entsprechenden innerstaatlichen
Voraussetzungen für das Inkrafttreten gegeben sind.
GESCHEHEN zu Budapest am 29. November 2000 in zwei Urschriften, jede in deutscher und in
ungarischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Für die Regierung der Republik Österreich
Dr. Johannes PORIAS m. p.
Für die Regierung der Republik Ungarn
Dr. Judit SZÉKELY m. p.
Die Mitteilungen gemäß Punkt 2 des Protokolls wurden am 20. Februar bzw. 24. September 2002
abgegeben; das Protokoll tritt gemäß seinem Punkt 2 mit 1. Oktober 2002 in Kraft.