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217_2001 AT

217. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 217. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generealsekretärs des Europarats hat die Slowakei am 16. Juli 2001 als zentrale

Behörde gemäß Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von

Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl.

Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungbereichs BGBl. III Nr. 173/2001) bestimmt

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of Children and Youth

G7Apitálska 6

P.O. Box 57

814 99 Bratislava

Slovak Republic

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