217_1993
AT
217. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 217. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
1993_217_0 217. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert mit Bundesgesetz BGBl. Nr. 16/1993, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 630/1987, zuletzt geändert mit BGBl. Nr. 147/1993, wird wie folgt geändert
Artikel I
Die Anlage 4 (Ausnahmen von der Zollämterermächtigung in der Einfuhr) wird wie folgt geändert
1. Die Unternummern 3904 10, 21, 22, 30 und 40 entfallen.
2. Bei den Unternummern 4202 11, 21, 31 und 91 und 4203 21 und 29 entfällt jeweils „Japan".
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. April 1993 in Kraft.