217_1987
AT
217. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 217. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
1987_217_0 217. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates
haben folgende weitere Staaten ihre Notifikationen
gemäß Art. 12 des Übereinkommens über
die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
(BGBl. Nr. 460/1983, letzte
Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 448/1985) abgegeben
Staaten: Datum der Hinterlegung der Notifikation
Frankreich 17. Dezember 1986
Niederlande (für das 27. März 1987
Königreich in Europa)