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217_1987 AT

217. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 217. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates

haben folgende weitere Staaten ihre Notifikationen

gemäß Art. 12 des Übereinkommens über

die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

(BGBl. Nr. 460/1983, letzte

Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 448/1985) abgegeben

Staaten: Datum der Hinterlegung der Notifikation

Frankreich 17. Dezember 1986

Niederlande (für das 27. März 1987

Königreich in Europa)

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