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217_1971 AT

217. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung der Jurisdiktionsnorm durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 217. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung der Jurisdiktionsnorm durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

den §§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 14. Oktober 1970, G 20/70-8, dem

Bundeskanzler zugestellt am 28. Mai 1971, den

Art. IX Abs. 3 letzter Satz des Gesetzes vom

1. August 1895, RGBl. Nr. 110, betreffend die

Einführung des Gesetzes über die Ausübung der

Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der

ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen

(Jurisdiktionsnorm), als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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