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217_1969 AT

217. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 3/1969 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 217. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 3/1969 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 3/69

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN

RATES Nr. 3/1969

(In der 12. gemeinsamen Sitzung am 21. April

1969 gefaßt)

ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU

ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des EFTA-

Übereinkommens,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungsübereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 6/1969 Der Beschluß Nr. 6/1969 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 216/1969 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen

zwischen Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungsübereinkommens anzuwenden.

2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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