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217_1966 AT

217. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung betreffend die Neufestsetzung des Schlüssels für die Zuteilung der Bundesmittel an die Länder gemäß § 5 Abs. 2 des Wohnbauförderungsgesetzes 1954 durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 217. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung betreffend die Neufestsetzung des Schlüssels für die Zuteilung der Bundesmittel an die Länder gemäß § 5 Abs. 2 des Wohnbauförderungsgesetzes 1954 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Artikel 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 wird

kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 27. Juni 1966, V 33/65, V 39/65,

V 42/65, V 2/66, die Verordnung der Bundesregierung

vom 30. Juni 1965, BGBl. Nr. 295, betreffend

die Neufestsetzung des Schlüssels für

die Zuteilung der Bundesmittel an die Länder

gemäß § 5 Abs. 2 des Wohnbauförderungsgesetzes

1954, BGBl. Nr. 153, als gesetzwidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung

in Kraft.

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