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217_1963 AT

217. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1958.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 217. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1958.

Auf Grund des § 71 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes

1956, BGBl. Nr. 54, wird im Einvernehmen mit

dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium

für Finanzen verordnet

Die Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1958,

BGBl. Nr. 99, in der Fassung des BGBl. Nr. 277/

1961, wird abgeändert wie folgt

§ 4 Abs. 1 hat mit Wirkung vom 1. Oktober

1963 an zu lauten

„Die Dienstzulage beträgt in der Verwendungsgruppe

L 1 mindestens 524 Schilling und in den

Verwendungsgruppen L 2 mindestens 408 Schilling."

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