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217_1962 AT

217. Bundesgesetz: Kleinrentnergesetznovelle 1962.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 217. Bundesgesetz: Kleinrentnergesetznovelle 1962.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Empfänger laufender Leistungen aus der

Kleinrentnerentschädigung nach dem Bundesgesetz

vom 18. Juli 1929, BGBl. Nr. 251, erhalten

zu den am 1. April und 1. Oktober eines

jeden Jahres fälligen Bezügen eine Sonderzahlung

in der gleichen Höhe.

§ 2. Die durch dieses Bundesgesetz entstehenden

Kosten trägt der Bund.

§ 3. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner

1963 in Kraft. Mit diesem Tag verliert das Bundesgesetz

vom 6. Juli 1954, BGBl. Nr. 172

(Kleinrentnergesetznovelle 1954), seine Wirksamkeit.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung

betraut.

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